gemäß §8 Abs. 1 FSG-GV werden von uns gerne durchgeführt. Vereinbaren Sie dafür am besten einen Termin um Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen diese Untersuchung für unsere eigenen Patientent nicht machen dürfen.

Bringen Sie zum Termin einen Lichtbildausweis, die Gebühr für die Untersuchung in Bar sowie wenn vorhanden ihre Medikamentenliste mit.

Wenn Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen, bringen Sie zum Termin bitte einen aktuellen Brillenpass sowie einen Sehtest vom Optiker (oder Augenfacharzt) mit.

Führerscheinuntersuchungen sind eine Privatleistung, es gelten folgende Tarife: von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 € 35,00
(Klasse A, B, B+E, F)

von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 € 50,00
(Klasse C1+E, D, C+E, G)
wobei in diesem Betrag die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten ist

für Wiederholungsuntersuchungen € 30,00
Wird eine Person gemäß § 22 Abs 4 dem Amtsarzt zugewiesen, so sind nur 50% des oben angeführten Honorars zu bezahlen